Spareinlagen – Die traditionelle Sparform
Bei der Spareinlage, welche ursprünglich als Sparbuch erfolgte inzwischen aber auch über digitale Konten abgewickelt wird, handelt es sich um eine Sparform mit variabler Verzinsung und nur bedingter Verfügbarkeit. Grundsätzlich sind die Spargelder auf unbegrenzte Zeit angelegt und erlauben einen Verfügung nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Teilbeträge bis 2000 EUR pro Monat sind jedoch auch unabhängig von einer Kündigung verfügbar. Möchte man ohne vorherige Kündigung über höhere Beträge verfügen, so werden diese mit einem Vorschusszins gemäß des jeweiligen Preisverzeichnisses verzinst.
Rein rechtlich handelt es sich nach §488 BGB um ein Darlehen vom Sparer an die Bank, wobei die Rückzahlung grundsätzlich nur gegen Vorlage der Sparurkunde erfolge. Das Sparbuch selbst ist dabei ein hinkendes Inhaber und ein qualifiziertes Legitimationspapier. Dies bedeutet, die Bank darf gegen Vorlage des Sparbuches auszahlen, kann aber einen Nachweis des Inhabers zur Verfügungsberechtigung verlangen.
Aktuelle Bedeutung
Da die Verzinsung in der Regel noch unterhalb des Tagesgeldzinses liegt und die Verfügbarkeit im Vergleich zu dieser Anlageform eine eingeschränkte Liquidität aufweist, sind reguläre Spareinlagen aktuell meist keine empfehlenswerte Anlageform. Ausnahmen können bei bestimmten Sonderaktionen bestehen.