Privatkredit - Höhere finanzielle Flexibilität
Das Leben sollte man leben und sich Wünsche erfüllen. Bei vielen kommt es dann mal zu Engpässen, die sich mit einem Kredit überbrücken lassen. Ein Kredit schafft höhere Flexibilität – sei es für die kleinen Freiheiten, wie einen Urlaub oder den Start in ein neues Hobby, oder auch wichtige Anschaffungen oder Investitionen.
Mit einem Onlinekredit steht der zusätzliche Geldbetrag dabei in der Regel sofort oder sehr zeitnah zur Verfügung. Feste Raten über die Laufzeit sorgen für Kontinuität und bieten die Möglichkeit die Finanzierbarkeit von Wünschen vorher zu prüfen. Bei der Finanzierbarkeit der monatlichen Rate sollte man nicht zu knapp kalkulieren, damit man nicht in der Schuldenfalle landet. Ebenso sollte die Laufzeit je nach Verwendung auch nicht zu lang gewählt werden - wer möchte schon nach mehr als 5 Jahren noch für den bereits vergangenen Urlaub abbezahlen anstatt für den nächsten Urlaub zu sparen.
Beurteilung von Kreditangeboten
Zur Beurteilung und Vergleichbarkeit von Krediten ist die Effektivverzinsung maßgeblich, da diese alle Kosten berücksichtigt und die tatsächliche Kreditlaufzeit zugrunde legt. Nicht im Effektivzins enthalten sind in der Regel die Kosten einer Restschuldversicherung, welche gerade bei hohen Kreditbeträgen abgeschlossen werden sollte, um auch im Falle eines Notfalls abgesichert zu sein. Die Restschuldversicherung springt ein, wenn durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Tod oder ähnliches der Kredit nicht mehr bezahlt werden kann.
Voraussetzung für die Gewährung eines Privatkredits
Voraussetzung für die Gewährung eines Privatkredites sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit. Während die Kreditfähigkeit lediglich die rechtliche Fähigkeit zum Abschluss rechtskräftiger Kreditverträge bezeichnet, unterscheidet man bei der Kreditwürdigkeit zudem zwischen der persönlichen und der materiellen Kreditwürdigkeit.
Die rechtliche Kreditfähigkeit setzt dabei die Geschäftsfähigkeit, welche in der Regel mit der Volljährigkeit gegeben ist, voraus. Minderjährige, als besonders schutzbedürftige Personen, benötigen für die Kreditaufnahme neben der Zustimmung der Erziehungsberechtigten zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts.
Für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit setzen die Banken jeweils individuelle Kriterien zur Beurteilung an wobei es sich insbesondere bei den Kriterien der persönlichen Kreditwürdigkeit um weiche Merkmale handelt, welche nicht immer genau zu beziffern sind.
Kriterien für die persönliche Kreditwürdigkeit
- Berufliche Tüchtigkeit
- Fleiß
- Zuverlässigkeit
- Ausbildung
- Erfahrung
- Gesamteindruck
- Berufliche Stellung & Beschäftigungsdauer
- Schufa
- Familienstand
- Haushaltsgröße
- Wohnverhältnisse
- Alter/Geschlecht/Nationalität
Kriterien der materiellen Kreditwürdigkeit
- Wirtschaftliche & finanzielle Verhältnisse
- Vermögensverhältnisse
- Bisherige Geschäftsverbindung
- Krediterfahrung (bereits zurückgezahlte Kredite)
- Zweck & Sinn des Kredites
- Frei verfügbares Einkommen welches anhand einer Etat-Rechnung ermittelt wird
- Für Firmen/Selbständigkeit Unternehmensorganisation
- Wirtschaftliche Aussichten<
Besicherung bei einem Privatkredit
In den meisten Fällen wird ein Privatkredit blanko, sprich ohne explizite Besicherung vergeben.
Geläufig ist jedoch vielfach die Gehaltsabtretung als Sicherheit für die Bank. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Abtretung auf den Gesamtkreditbetrag. Die Abtretung selbst bezieht sich nur auf den pfändbaren Teil des Gehalts, da der nicht pfändbare Teil auch nicht abtretbar ist.
Die Gehaltsabtretung erfolgt als stille Abtretung, was bedeutet dass die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber erst bei Verzug des Schuldners offengelegt wird. Für eine Offenlegung muss der Kreditnehmer mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug sein und die Offenlegung muss ihm mit einer Frist von einem Monat angekündigt worden sein. Voraussetzung für die Gehaltsabtretung ist, dass diese nicht explizit vom Arbeitgeber ausgeschlossen wurde.
Vom Sicherungsgeber wird die Zusicherung eingefordert, dass die abgetretenen Forderungen weder abgetreten, verpfändet oder gepfändet sind. Zudem besteht für ihn die Verpflichtung jeden Arbeitgeberwechsel unverzüglich dem Kreditgeber anzuzeigen.
Rechtsnatur Darlehensvertrag
Bei einem Privatkredit handelt es sich um einen Darlehensvertrag nach §§488ff BGB, welcher durch einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag ein Dauerschuldverhältnis begründet. Verbraucherdarlehen unterliegen zudem den gesetzlichen Anforderungen nach §§ 491 ff. BGB. Hierunter fallen alle nicht für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abgeschlossene Darlehensverträge von natürlichen Personen. Hier sind Anforderungen zu vorvertraglichen Informationspflichten als auch zu den Mindestangaben im Vertrag geregelt. So ist für Verbraucherkreditverträge explizit die Schriftform vorgeschrieben, wobei bereits die vorvertraglichen Informationen bestimmte Mindestangaben nach Art. 247 §§3-6 enthalten müssen.
Erforderliche Angaben im Kreditvertrag
- den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers,
- die Art des Darlehens,
- den effektiven Jahreszins,
- den Nettodarlehensbetrag,
- den Sollzinssatz,
- die Vertragslaufzeit,
- Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen,
- den Gesamtbetrag,
- die Auszahlungsbedingungen,
- alle sonstigen Kosten, insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung oder der Verwendung eines Zahlungsinstruments, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Abhebungen getätigt werden können, sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können,
- den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten,
- einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen,
- das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts,
- das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen,
- die sich aus § 491a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte,
- die sich aus § 29 Abs. 7 des Bundesdatenschutzgesetzes ergebenden Rechte.
- einen Hinweis, dass der Darlehensnehmer infolge des Vertragsabschlusses Notarkosten zu tragen hat
- Sicherheiten, die der Darlehensgeber verlangt,
- den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung und dessen Berechnungsmethode, soweit der Darlehensgeber diesen Anspruch geltend macht, falls der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt,
- gegebenenfalls den Zeitraum, für den sich der Darlehensgeber an die übermittelten Informationen bindet.
Folgen Verstoss
Bei einem Verstoß gegen die Formvorschriften ist der Darlehensvertrag nichtig. Dies gilt sowohl bei einem generellen Mangel als auch bei Fehlenden Einzelangaben vor Darlehensauszahlung. Fehlen Einzelangaben und der Kreditbetrag wurde bereits ausgezahlt, so gelten hier gesetzlich für den Verbraucher günstigere Konditionen. Fehlt beispielsweise ein Hinweis auf das Widerrufsrecht, so ist der Kredit nicht wie sonst nur innerhalb von 2 Wochen sondern ohne zeitliche Befristung widerrufbar. Werden Kosten nicht angeben, so werden diese nicht geschuldet. Bei Fehlen einer Zinserhöhungsklausel sind Zinserhöhungen nach Vertragsabschluss nicht möglich.
Kündigung von Kreditverträgen
Grundsätzlich können Kündigungsvereinbarungen frei zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart werden. Kreditinstitute haben in ihren AGB grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund verankert.
Ist nichts explizit vereinbart, so gelten die Rechte entsprechend §489 BGB, welche vertraglich nicht abdingbar sind. Diese richten sich nach der vereinbarten Zinsbindung.
Kündigungsfristen
Bei Festzinsvereinbarungen:
- nach Ablauf der Zinsbindung, wobei die Kündigung einen Monat vor Ablauf der Zinsbindung zugehen muss
- ab 6 Monaten nach Empfang des Darlehens bei nicht grundpfandrechtlich gesicherten Krediten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
- immer ab 10 Jahren nach Empfang des Darlehens mit einer Kündigungsfreist von 6 Monaten
Variable Zinsvereinbarung
- Jederzeit unter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist
Außerordentliche Kündigung
Zusätzlich ist in §490 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Darlehensnehmer bei einem berechtigten Interesse verankert. Dies kann beispielsweise in der anderweitigen Verwertung einer hinterlegten Sicherungsleistung begründet sein. Gemäß der Rechtsprechung kann dies bei dem Wunsch nach einer lastenfreien Veräußerung einer Immobilie der Fall sein oder auch bei einer Darlehensaufstockung bei einem anderen Institut, wenn die Aufstockung von der bisherigen kreditgebenden Bank abgelehnt wurde. Kein berechtigtes Interesse stellt die reine Umschuldung ohne Aufstockung in ein zinsgünstigeres Darlehen dar.
Vorzeitige Kündigung
Im Falle eine vorzeitigen Kündigung werden in der Regel Vorfälligkeitszinsen von den Kreditinstituten berechnet. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es zwei gleichberechtigte Ansätze – den Aktiv-Aktiv-Vergleich und den Aktiv-Passiv-Vergleich. Beim Aktiv-Aktiv-Vergleich wird die Summe aus Zinsmargen- und Zinsverschlechterungsnachteil, welcher der Bank entsteht, ermittelt. Da dies zur Offenlegung der Zinsmarge führt, nutzen nur wenige Kreditinstitute diese Methode. Bei der Aktiv-Passiv-Methode ist diese Offenlegung nicht erforderlich, da hier der Vertragszins mit der Rendite fristenkongruenter Kapitalmittel öffentlicher Schuldner vergleichen wird.